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Die finanzielle Unterstützung ist in unterschiedlicher Form möglich:
- Wollen Sie langfristig die
Arbeit fördern, so können Sie über eine Zustiftung zu der
Stiftung beizutragen. Mit den Erträgen des Stiftungskapitals kann die
Arbeit der Gemeinde langfristig finanziert werden. Mit einer
Zustiftung können Sie dauerhaft zur Aufgabenerfüllung beitragen.
Ab einem Betrag von 500 € werden Sie stimmberechtigtes Mitglied der
Stiftungsversammlung, die einen Teil des Kuratoriums wählt. Sie erhalten eine Stifterurkunde und jährlich
einen Bericht darüber, wie die Erträge der Stiftung eingesetzt
werden.
- Die Zustiftung kann auch die Form eines
Vermächtnisses haben: Wer über seine eigene
Person hinaus dauerhaft an den Zielen der Gemeinde interessiert
ist, kann durch ein Vermächtnis den Kapitalstock der Stiftung
ergänzen und so die zukünftige Finanzierung der Gemeinde fördern.
Ein solches Vermächtnis ist übrigens erbschaftsteuerfrei.
Teile eines Erbes können bis 24 Monate
nach dem Erbfall erbschaftsteuerfrei der Stiftung zugeführt werden.
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Darlehen
Wenn
Sie die Stiftung in ihrer Zielsetzung gerne unterstützen würden, sich
aber aus guten Gründen noch nicht endgültig von dem Ersparten trennen können,
bietet sich als Lösung an, der Stiftung ein Darlehen zu gewähren. Die
Stiftung würde in diesem Fall das Geld anlegen, und die Erträgnisse
ebenso wie im Fall der Zustiftung jährlich dem Stiftungszweck zuführen.
Der Unterschied zwischen Darlehn und Zustiftung liegt also nur darin, ob
das Geld endgültig in das Vermögen der Stiftung übergeht, oder ein
Vorbehalt besteht, es gegebenenfalls zurückfordern zu können.
Die
zu treffenden Vereinbarungen sind relativ frei gestaltbar. Sollten Sie
besondere Anliegen berücksichtigt wissen wollen, kann darüber gesprochen
werden. Am besten wenden Sie sich wegen eines Gesprächs an das Gemeindebüro
oder an die Stiftung.
weitere
Infos zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen.
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1. Überweisung auf unser Bankkonto:
Ev. Auferstehungsgemeinde Mainz, Treuhandkonto Brote und Fische
Kontonummer 10314
BLZ 550 501 20
Sparkasse Mainz
2. Erteilen einer Einzugsermächtigung
mit einem Formular, das Sie hier herunterladen können.
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