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Häufige
Fragen:
Wie
wird Gemeindearbeit finanziert?
Warum
eine Stiftung?
Auf
welche Weise hilft eine Stiftung?
An
wen richtet sich die Stiftung?
Wie
kann ich mich beteiligen?
Wie
wird Gemeindearbeit finanziert?
Die finanziellen Mittel zur Durchführung der
Gemeindearbeit kommen bisher zum einen als Zuweisung der Landeskirche aus
den Kirchensteuern und zum anderen durch Spenden aus der Gemeinde
zusammen. Die Höhe der Kirchensteuermittel ist an die Anzahl der
Gemeindeglieder gekoppelt, die zur Auferstehungsgemeinde gehören. Dadurch
ist ein Grundbedarf für das Gemeindeleben gedeckt. Auf Grund der Größe
der Gemeindearbeit und von überzeugenden Konzepten ist es dem
Kirchenvorstand in der Vergangenheit gelungen, für den Personalbereich
wichtige Ergänzungen aus Steuermitteln zu erhalten.
Vieles, was das Gemeindeleben attraktiv macht, ist
jedoch nur durch die verlässlichen und umfangreichen Spenden aus der
Gemeinde möglich, insbesondere bei der Finanzierung der Stellen von
Judith Schröder und Rolf Figge, aber auch bei Unterstützung der Gebäudeunterhaltung
oder der Durchführung von Glaubenskursen und der Öffentlichkeitsarbeit.
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Warum
eine Stiftung?
Das Steueraufkommen und damit das Kirchensteueraufkommen
unterliegt Schwankungen und tendiert eher zur Abnahme. Hinzu kommt eine
vermutlich weiterhin abnehmende Zahl von Kirchensteuerzahlern und die
Ungewissheit, wie die Landeskirchen bei der Aufteilung der Finanzmittel
auf die einzelnen Gemeinden in Zukunft auf diese Tendenzen reagieren
werden. Aber auch bei den regelmäßigen Spenden gibt es Schwankungen, z.
B. durch Wegzug von Gemeindegliedern. Vor diesem Hintergrund hat der
Kirchenvorstand beschlossen, eine Stiftung zu gründen mit dem Ziel,
langfristig ein Kapital anzusammeln, das der Gemeindearbeit eine feste und
von externen Entwicklungen unabhängige zusätzliche finanzielle Basis
verschaffen soll. Wir bauen also durch die Gemeindestiftung eine dritte Säule
für Gemeindefinanzierung auf, die langfristig wirksam werden soll. Die
Kirchenleitung unterstützt solche Bestrebungen und der Staat fördert
steuerlich das Bemühen, für gemeinnützige Zwecke Gelder einzusammeln.
Es handelt sich also um einen allgemein anerkannten Weg, über eine
Stiftung die Finanzierung abzusichern.
Auf
welche Weise hilft eine Stiftung?
Spenden
an die Gemeinde sind ihrem
Wesen nach vorrangig auf einen aktuellen und konkreten Zweck ausgerichtet
wie z.B. Stellenfinanzierungen, eine Orgelsanierung, bestimmte Baumaßnahmen,
Hilfe für befreundete Gemeinden und ähnliche Projekte. Die Mittel werden
unmittelbar benötigt und ausgegeben.. Zuwendungen an die Stiftung
haben eine langfristige Perspektive. Wem es wichtig ist. dass die Gemeinde
auch in 10 oder 20 Jahren noch in der Lage sein soll, so wie heute zu
wirken und vielen Menschen zum Segen zu gereichen, der stellt finanzielle
Mittel der Stiftung zur Verfügung. Die Stiftung
sammelt Kapital an, aus deren Erträgen Mittel für die Gemeindearbeit zur
Verfügung gestellt werden. Dieser Weg hilft bei der Lösung der
anstehenden Fragen, wenn zu den bisherigen Geldquellen zusätzliche Mittel
aufkommen. Spenden, die direkt für Gemeindevorhaben verwendet werden,
werden also auch weiterhin benötigt. In der Regel ist es sinnvoll, solche
Spenden zweckgebunden oder als freie Zuwendung weiterhin wie bisher direkt
an die Gemeinde zu geben. Es jedoch auch möglich, Spenden für
Gemeindearbeit an die Stiftung zu überweisen. Dieser Weg bietet sich
immer dann an, wenn für die Spende eine steuerbegünstigte
Spendenquittung gewünscht ist, der Rahmen von 5 % des Einkommens,
innerhalb dessen Spendenquittungen der Gemeinde steuerlich geltend gemacht
werden können, aber bereits ausgeschöpft ist.
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An
wen richtet sich die Stiftung?
Die Stiftung wendet sich an alle, die mit der Gemeinde
positive Erfahrungen gemacht haben und deren Wunsch es ist, dass auch
langfristig eine lebendige Gemeindearbeit ermöglicht wird:
-
Eltern,
die gute Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde
gemacht haben und nun ihren Beitrag leisten wollen, dass dies auch in
Zukunft weiterhin so möglich bleibt;
-
Gemeindeglieder,
deren Spenden im Laufe eines Jahres die Grenze von 5 % ihres
Einkommens übersteigen, weil sie den Zehnten abgeben. Zuwendungen an
die Stiftung können zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden
(bis zu 20.450.- Euro im Jahr!);
-
Empfänger
von nicht eingeplantem Geld (z.B. größere Steuerrückzahlung,
Erbschaft o.ä.), die bereit sind, die Gemeinde daran teilhaben zu
lassen;
-
Gemeindeglieder,
die sich durch die Gemeinde so reich beschenkt fühlen, dass sie in
ihrem Testament dafür noch einmal einen Dank abstatten möchten
Wie
kann ich mich beteiligen?
Hauptziel der Stiftung ist die Sammlung von Kapital, um
aus den Erträgen die Gemeindearbeit zu unterstützen. Diesem Zweck dienen
die Zustiftungen. Diese werden dem Kapital der Stiftung zugeführt. Dieses
Kapital bleibt in der Stiftung erhalten und soll dauerhaft der Gemeinde
dienen. Zustiftungen können in Form von Geld, aber auch in jeder anderen
wirtschaftlich verwertbaren Form geleistet werden (z. B. ein Haus, eine
Eigentumswohnung, ein Grundstück oder auch andere Wertgegenstände). Außerdem
können Spenden an die Gemeinde über die Stiftung geleitet werden,
insbesondere wenn Sie dadurch mehr als 5 % Ihres Einkommens steuerbegünstigt
geltend machen können.
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