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Häufige Fragen:

Wie wird Gemeindearbeit finanziert?

Warum eine Stiftung?

Auf welche Weise hilft eine Stiftung?

An wen richtet sich die Stiftung?

Wie kann ich mich beteiligen?

Wie wird Gemeindearbeit finanziert?

Die finanziellen Mittel zur Durchführung der Gemeindearbeit kommen bisher zum einen als Zuweisung der Landeskirche aus den Kirchensteuern und zum anderen durch Spenden aus der Gemeinde zusammen. Die Höhe der Kirchensteuermittel ist an die Anzahl der Gemeindeglieder gekoppelt, die zur Auferstehungsgemeinde gehören. Dadurch ist ein Grundbedarf für das Gemeindeleben gedeckt. Auf Grund der Größe der Gemeindearbeit und von überzeugenden Konzepten ist es dem Kirchenvorstand in der Vergangenheit gelungen, für den Personalbereich wichtige Ergänzungen aus Steuermitteln zu erhalten.

Vieles, was das Gemeindeleben attraktiv macht, ist jedoch nur durch die verlässlichen und umfangreichen Spenden aus der Gemeinde möglich, insbesondere bei der Finanzierung der Stellen von Judith Schröder und Rolf Figge, aber auch bei Unterstützung der Gebäudeunterhaltung oder der Durchführung von Glaubenskursen und der Öffentlichkeitsarbeit.

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Warum eine Stiftung?

Das Steueraufkommen und damit das Kirchensteueraufkommen unterliegt Schwankungen und tendiert eher zur Abnahme. Hinzu kommt eine vermutlich weiterhin abnehmende Zahl von Kirchensteuerzahlern und die Ungewissheit, wie die Landeskirchen bei der Aufteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Gemeinden in Zukunft auf diese Tendenzen reagieren werden. Aber auch bei den regelmäßigen Spenden gibt es Schwankungen, z. B. durch Wegzug von Gemeindegliedern. Vor diesem Hintergrund hat der Kirchenvorstand beschlossen, eine Stiftung zu gründen mit dem Ziel, langfristig ein Kapital anzusammeln, das der Gemeindearbeit eine feste und von externen Entwicklungen unabhängige zusätzliche finanzielle Basis verschaffen soll. Wir bauen also durch die Gemeindestiftung eine dritte Säule für Gemeindefinanzierung auf, die langfristig wirksam werden soll. Die Kirchenleitung unterstützt solche Bestrebungen und der Staat fördert steuerlich das Bemühen, für gemeinnützige Zwecke Gelder einzusammeln. Es handelt sich also um einen allgemein anerkannten Weg, über eine Stiftung die Finanzierung abzusichern.

Auf welche Weise hilft eine Stiftung?

Spenden an die Gemeinde sind ihrem Wesen nach vorrangig auf einen aktuellen und konkreten Zweck ausgerichtet wie z.B. Stellenfinanzierungen, eine Orgelsanierung, bestimmte Baumaßnahmen, Hilfe für befreundete Gemeinden und ähnliche Projekte. Die Mittel werden unmittelbar benötigt und ausgegeben.. Zuwendungen an die Stiftung haben eine langfristige Perspektive. Wem es wichtig ist. dass die Gemeinde auch in 10 oder 20 Jahren noch in der Lage sein soll, so wie heute zu wirken und vielen Menschen zum Segen zu gereichen, der stellt finanzielle Mittel der Stiftung zur Verfügung. Die Stiftung sammelt Kapital an, aus deren Erträgen Mittel für die Gemeindearbeit zur Verfügung gestellt werden. Dieser Weg hilft bei der Lösung der anstehenden Fragen, wenn zu den bisherigen Geldquellen zusätzliche Mittel aufkommen. Spenden, die direkt für Gemeindevorhaben verwendet werden, werden also auch weiterhin benötigt. In der Regel ist es sinnvoll, solche Spenden zweckgebunden oder als freie Zuwendung weiterhin wie bisher direkt an die Gemeinde zu geben. Es jedoch auch möglich, Spenden für Gemeindearbeit an die Stiftung zu überweisen. Dieser Weg bietet sich immer dann an, wenn für die Spende eine steuerbegünstigte Spendenquittung gewünscht ist, der Rahmen von 5 % des Einkommens, innerhalb dessen Spendenquittungen der Gemeinde steuerlich geltend gemacht werden können, aber bereits ausgeschöpft ist.

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An wen richtet sich die Stiftung?

Die Stiftung wendet sich an alle, die mit der Gemeinde positive Erfahrungen gemacht haben und deren Wunsch es ist, dass auch langfristig eine lebendige Gemeindearbeit ermöglicht wird:

  • Eltern, die gute Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde gemacht haben und nun ihren Beitrag leisten wollen, dass dies auch in Zukunft weiterhin so möglich bleibt;

  • Gemeindeglieder, deren Spenden im Laufe eines Jahres die Grenze von 5 % ihres Einkommens übersteigen, weil sie den Zehnten abgeben. Zuwendungen an die Stiftung können zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden (bis zu 20.450.- Euro im Jahr!);

  • Empfänger von nicht eingeplantem Geld (z.B. größere Steuerrückzahlung, Erbschaft o.ä.), die bereit sind, die Gemeinde daran teilhaben zu lassen;

  • Gemeindeglieder, die sich durch die Gemeinde so reich beschenkt fühlen, dass sie in ihrem Testament dafür noch einmal einen Dank abstatten möchten

Wie kann ich mich beteiligen?

Hauptziel der Stiftung ist die Sammlung von Kapital, um aus den Erträgen die Gemeindearbeit zu unterstützen. Diesem Zweck dienen die Zustiftungen. Diese werden dem Kapital der Stiftung zugeführt. Dieses Kapital bleibt in der Stiftung erhalten und soll dauerhaft der Gemeinde dienen. Zustiftungen können in Form von Geld, aber auch in jeder anderen wirtschaftlich verwertbaren Form geleistet werden (z. B. ein Haus, eine Eigentumswohnung, ein Grundstück oder auch andere Wertgegenstände). Außerdem können Spenden an die Gemeinde über die Stiftung geleitet werden, insbesondere wenn Sie dadurch mehr als 5 % Ihres Einkommens steuerbegünstigt geltend machen können.

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Impressum

aktualisiert am 16.01.2010